Steuerliches aus dem Regierungsprogramm

Mit dem Regierungsprogramm 2025-2029 stellte die neue Regierung die Eckpunkte der Maßnahmen zur Budgetsanierung, aber auch der wachstums- und beschäftigungsfördernden Maßnahmen vor. Nachfolgend werden einige der geplanten Maßnahmen zusammengefasst.

  • Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes mit dem Ziel, ein neues Einkommensteuergesetz zu erlassen. Angestrebt wird ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Vereinfachung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Lohnverrechnung und der Arbeitnehmerveranlagung.
  • Um Betriebsübergaben wesentlich zu erleichtern, wird der steuerliche Veräußerungsfreibetrag ab 1.1.2027 von € 7.300 auf € 45.000 angehoben. Zusätzlich entfällt für die Nutzung des ertragsteuerlichen „Hälftesteuersatzes“ im Zusammenhang mit Betriebsaufgaben bzw. -veräußerungen nach dem 60. Lebensjahr das Berufsverbot.
  • Erhöhung der Bemessungsgrundlage für den Grundfreibetrag (Gewinnfreibetrag) auf € 50.000 ab 2027 (unter Budgetvorbehalt) statt bisher € 33.000.
  • Erhöhung der Basispauschalierung inklusive Vorsteuerpauschale ab 2025 zuerst auf € 320.000 sowie 13,5% und ab 2026 € 420.000 auf 15%.
  • Einführung eines attraktiven „Arbeiten im Alter“-Modells, in dem das Zuverdiensteinkommen der Arbeiternehmer mit 25% endbesteuert wird, sowie einer Befreiung von Sozialversicherungsbeiträgen für die Dienstnehmer. Die Dienstgeber entrichten den halben Beitrag zur Pensions- und Krankenversicherung, die restlichen Lohnnebenkosten bleiben gleich.
  • Einführung einer verbesserten steuerfreien Mitarbeiter-Prämie für 2025 und 2026.
  • Anhebung der (steuerlichen) Luxustangente bei KFZ ab 2027 auf € 55.000 und in weiterer Folge weitere Erhöhung in Richtung € 65.000 (vorbehaltlich der budgetären Möglichkeiten).
  • Lückenschluss bei der Grunderwerbsteuer mit 1.7.2025, um große Immobilientransaktionen (Share Deals) steuerlich effektiver zu erfassen (z.B. durch Zusammenrechnung verbundener Erwerber).
  • Privatstiftungen: Anhebung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents auf 3,5% und der Zwischensteuer für Stiftungen auf 27,5%.
  • Widmungsgewinne aus Widmungen sollen noch im Jahr 2025 im Rahmen der Immo-ESt steuerlich effektiver erfasst werden (Widmungsabgabe). Die Regelung soll für alle juristischen und natürlichen Personen gelten.
  • Maßnahmenpaket im Bereich Betrugsbekämpfung: Abschaffung des Vorsteuerabzugs für Luxusimmobilien, Ausweitung des Reverse-Charge-Systems im Rahmen der Umsatzsteuer auf Grundstücke, effektivere Ausgestaltung der Wegzugsbesteuerung, effektive Nutzung neuer Datenquellen wie automatischer Informationsaustausch über Kryptokonten.
  • Vereinfachung der Quellensteuerrückerstattung durch rasche Umsetzung der FASTER-Richtlinie (z.B. gemeinsame digitale EU-Bescheinigung für die steuerliche Ansässigkeit); koordinierte und rechtssichere Rahmenbedingungen für grenzüberschreitendes Homeoffice/Remote-Working.

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Köstenbauer
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